Polizeit stoppt kurioses Gespann: Bagger zieht Auto – eine echt blöde Idee

Polizeit stoppt kurioses Gespann
Bagger zieht Auto – blöde Idee

ArtikeldatumVeröffentlicht am 03.07.2026
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07/2026 Volvo Bagger zieht Auto auf Anhänger
Foto: Kreispolizeibehörde Wesel

Auf der B58 bei Wesel hat die Polizei einen ungewöhnlichen Fahrzeugtransport gestoppt. Beamte des Verkehrsdienstes bemerkten bei einer Kontrolle in Fahrtrichtung Alpen auf Höhe von Wesel-Büderich einen gelben Schaufelbagger, der einen zugelassenen Anhänger mit einem kompletten Pkw zog. Am Steuer saß ein 30-jähriger Mann aus Xanten. Der Vorfall ereignete sich am 1. Juli gegen 14:30 Uhr.

Autoschlepper mit 35 km/h

Nach Angaben der Kreispolizeibehörde war die "selbstfahrende Arbeitsmaschine" mit einem grünen Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge sowie einem 35-km/h-Schild ausgestattet. Aus Sicht der Beamten lag jedoch keine zulässige Nutzung mehr vor. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind von Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuerpflicht nur befreit, solange sie ihrer eigentlichen Zweckbestimmung dienen. Wird ein solches Fahrzeug dagegen als Zugmaschine für den allgemeinen Gütertransport eingesetzt, entfällt diese Privilegierung. In diesem Fall sei der Bagger weder für den Transport zugelassen noch entsprechend versteuert gewesen.

Die Polizei untersagte dem Fahrer noch vor Ort die Weiterfahrt. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeleitet. Zusätzlich wird geprüft, ob der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht.

Rein technisch würde wenig gegen den Transport sprechen. Bei dem Bagger handelt es sich dem von der Polizei Wesel veröffentlichten Bild nach um einen Volvo EWR150 Mobilbagger, der die Anhängelast mit seinem Vierliter-Diesel und 618 Newtonmeter locker wegsteckt. Auch der Anhänger, ein dreiachsiger Schwerlast-Transporter vermutlich mit 3,5 Tonnen z.Gg., dürfte von dem aufgeladenen betagten Skoda Octavia Combi nicht besonders beeindruckt gewesen sein. Allerdings: Bekanntlich ist nicht alles erlaubt, was prinzipiell funktioniert und nach einer guten Idee aussieht.

Mögliche Steuerhinterziehung

Für Verstöße gegen zulassungsrechtliche Vorschriften können je nach konkretem Tatbestand Bußgelder verhängt werden. Ein Fahrverbot ist bei solchen Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch im Zusammenhang mit weiteren festgestellten Verstößen oder im Rahmen eines Strafverfahrens eine Rolle spielen. Sollte sich der Verdacht einer Steuerhinterziehung bestätigen, drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.

Fazit