Cannabiskonsum während Autofahrt GregorBister via Getty Images
Cannabiskonsum während Autofahrt
Mann baut Joint im Auto.
Cannabis und Autofahren
Mick Jagger und Marianne Faithfull kommen von einer Polizeiwache zurück. 10 Bilder

Cannabis-Legalsierung: Das gilt für Autofahrer

Drogen im Straßenverkehr Cannabis wird erlaubt - was gilt für Autofahrer?

Das Kabinett der Bundesregierung hat erste Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung im Kabinett beschlossen. Was ändert das für Autofahrer und ist Kiffen am Steuer jetzt erlaubt?

Die neue Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Verkauf Cannabis als Genussmittel in dafür lizensierten Geschäften zu erlauben – die Abgabe von Cannabis-Blüten, also Marihuana (das daraus gewonnene Harz nennt sich dann Haschisch) für medizinische Zwecke durch die bundeseigene Cannabisagentur ist bereits seit März 2017 legal.

Kabinett beschließt Cannabis-Legalisierung

Jetzt wurden Details zum geplanten Gesetz im Kabinett der Bundesregierung beschlossen. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" straffrei sein soll. Außerdem soll es für jede volljährige Person erlaubt sein, bis zu drei weibliche blühende Pflanzen zu besitzen. Zudem sollen Cannabis enthaltende Produkte zum Rauchen oder Inhalieren, sowie Sprays, Tropfen und Kapseln zum Verkauf zugelassen werden. Der Verkauf soll nur in lizensierten Fachgeschäften erlaubt werden, gegebenfalls auch in Apotheken.

Fahrverbot Recht
Politik & Wirtschaft

"Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll außerdem geprüft werden, ob für Käufer unter 21 Jahren eine THC-Obergrenze gelten soll. Grundsätzlich sieht das Papier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach aber von einer festen Obergrenze ab. Das gilt auch für den Verkehrsbereich. Hier will die Regierung aber noch weitere Pläne ausarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die aktuelle Rechtsprechung hat in Bezug aufs Autofahren also weiterhin Bestand. Nach einer Frist von vier Jahren nach der Legalisierung soll anhand von ausgewerteten Daten über einen möglichen Grenzwert entschieden werten. Bis dahin fordert Karl Lauterbach, eine pragmatische Obergrenze zu wählen.

Entschieden ist durch den Kabinettsbeschluss übrigens noch nichts. Denn noch steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Die Bundesregierung ist aber zuversichtlich, dass es keine Einwände aus Brüssel geben werde. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich im Sommer 2022 ebenfalls schon für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.

Fahrrad und Alkohol
Sicherheit

Legalisierung hin oder her: Für den Konsum von Cannabis gilt Ähnliches wie für den Konsum von Alkohol: Er beeinträchtigt die Fähigkeit zum Autofahren. Deshalb gelten für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol Restriktionen. Darf man sich also nach dem Konsum eines Joints noch hinters Steuer setzen? Ein Blick auf die Rechtslage.

Strenger THC-Grenzwert für Strafe

Das Verbot von Autofahren nach Cannabis-Konsum ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz geregelt, Cannabis ist in der Anlage zu dem Gesetz ausdrücklich genannt. Die kritischen Grenzwerte allerdings nicht. Sie ergeben sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung: Ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit – nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bisher mit zwei Nanogramm eine doppelt so hohe Grenze akzeptiert. Welche Menge das beim Konsum bedeutet, ist wie bei Alkohol nicht exakt zuordenbar: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert (maximal ein Konsum pro Woche) und dabei einen Joint mit einem Drittel Gramm Cannabis, das wiederum einen THC-Gehalt in Höhe von zehn Prozent hat, raucht, dessen Blut enthält in den meisten Fällen acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt. Sollte die Bundesregierung den Cannabishandel und den Konsum legalisieren, dürfte die Zahl der außerhalb des Straßenverkehrs erfolgten Meldungen allerdings zurückgehen.

Verteilung der MPU-Untersuchungsanlässe im Jahr 2020
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Im Jahr 2020 mussten laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 33 Prozent der MPU-Prüflinge wegen Fahrens unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten zur Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Führerschein-Risiko MPU

In jedem Fall ist die MPU eine große Gefahr für den Lappen: Im Rahmen dessen muss der Betroffene innerhalb von drei Monaten nachweisen, dass er kein Dauerkonsument ist. Dies ist nicht so einfach wie bei Alkohol, da sich die im Cannabis enthaltene psychoaktive Substanz THC nur sehr langsam, über Monate, im Körper abbaut – die Abbauprodukte sind noch über Wochen im Blut und über Monate im Urin nachweisbar. Der Betroffene muss aber nachweisen, dass er kein THC mehr im Blut hat – ansonsten besteht er die medizinischen Tests nicht, die der erste Teil der MPU sind (erst dann folgen der psychophysische Leistungstest und das psychologische Gespräch). Die Nachweise kosten ebenso Geld wie die MPU selbst – eine in Bezug auf Drogenkonsum durchgeführte MPU schlägt mit zirka 750 Euro zu Buche. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) haben im Jahr 2020 nur 55,7 Prozent der Drogen-MPU-Prüflinge die Prüfung im ersten Anlauf bestanden. 39,1 Prozent sind durchgefallen, 5,3 Prozent mussten zur Nachschulung. Da weniger als 56 Prozent der Prüflinge die MPU bestehen, ist der Führerschein mit zirka 44-prozentiger Wahrscheinlichkeit erstmal weg, mit fast 40 Prozent sogar für richtig lange – diese Gruppe gilt dann wegen Nichtbestehens der MPU als dauerhaft ungeeignet, ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

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Politik & Wirtschaft

Deftige Bestrafung für Cannabis am Steuer

Wen die Polizei mit einem Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum hinterm Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen: Beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg. Beim zweiten Mal sind 1.000 Euro Bußgeld fällig, es gibt immer noch zwei Punkte und der Führerschein wandert für drei Monate zur Polizei. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro, Punkte und Fahrerlaubnis-Entzug bleiben im Vergleich zum zweiten Verstoß unverändert.

Mick Jagger und Marianne Faithfull kommen von einer Polizeiwache zurück.
C. Maher via Getty Images
29. Mai 1969: Rolling-Stones-Sänger Mick Jagger fährt mit seinem Mercedes W108/W109 seine Freundin, die Sängerin Marianne Faithfull, von einer Polizeiwache zurück in die gemeinsame Wohnung im Londoner Stadtteil Chelsea. Die Polizei hatte das wegen Cannabisbesitz festgenommene Paar gerade gegen Kaution freigelassen. Drogenkonsum spielte in der Beziehung der beiden eine wichtige Rolle - nach ihrer Zeit mit Jagger litt Faithfull lange unter einer schweren Heroinsucht.
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Der Körper baut Cannabis langsam ab

Da der Abbau von THC im Körper lange dauert, sollte ein Konsument nach einmaligem Kiffen mindestens 24 Stunden warten, ehe er sich wieder hinter ein Steuer setzt. Nicht mehr nachweisbar ist THC im Körper nach einmaligem Kiffen, aber erst nach frühestens einem Monat. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss damit rechnen, dass THC noch länger als drei Monate in seinem Körper nachweisbar ist. Baut der Betroffene also beispielsweise nach drei Monaten Cannabis-Abstinenz einen Unfall und die Untersuchungsbehörde entdeckt in einer Blutprobe die THC-Abbauprodukte, dann ist der Führerschein weg, es gibt Punkte in Flensburg, mindestens 500 Euro und eine MPU sind fällig.

Fahrtbier
Gregor Hebermehl
Alkohol am Steuer ist für den Gesetzgeber erst ab 0,5 Promille nicht mehr okay - solange der Fahrer nicht den Verkehr gefährdet. Im Vergleich dazu ist der kritische Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum selbst von Gelegenheitskiffern bereits nach einem Joint erreicht.

Vergleich zu Alkohol

Im Vergleich zu THC baut sich Alkohol im Körper mit 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde rasend schnell ab. Außerdem ist bei Alkohol ein Promillewert von bis zu 0,49 erlaubt – außer der Fahrer zeigt vorher schon Ausfallerscheinungen. Über 0,5 Promille kennt der Gesetzgeber ebenso wie bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kein Pardon: Die Strafen sind identisch. Allerdings erfolgt die Anordnung einer MPU meistens erst beim zweiten Verstoß und das Bestehen der medizinischen Tests als Teil einer MPU ist wegen des schnellen Alkoholabbaus im Körper deutlich wahrscheinlicher. Allerdings haben 2020 nur 50,8 Prozent der Alkohol-MPU-Prüflinge die MPU bestanden, 41,9 Prozent sind durchgefallen, 7,3 Prozent mussten zur Nachschulung. In der Praxis scheinen 2020 also mit 55,7 zu 50,8 prozentual mehr Kiffer als Alkoholsünder die MPU geschafft zu haben.

Anlassbezogene Aufschlüsselung der MPU-Ergebnisse in Prozent für das Jahr 2020

Anlassgruppe geeignet Kursempfehlung nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) ungeeignet Summe Anteil
1.1 körperliche und geistige Mängel 69,5%   30,5% 318 0,4%
1.2 neurologisch-psychiatrische Mängel 45,0%   55,0% 80 0,1%
1.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung 30,7%   69,3% 153 0,2%
2.1 Verkehrsauffälligkeiten   59,3% 0,1% 40,6% 13.050 15,5%
2.2 Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten 57,2% 0,1% 42,7% 2.971 3,5%
3.1 Alkohol erstmalig * 53,2% 8,5% 38,3% 21.923 26,1%
3.2 Alkohol wiederholt 45,4% 5,4% 49,2% 7.456 8,9%
4 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige ** 56,0% 5,5% 38,4% 24.193 28,8%
5.1 Alkohol + allgemeine Verkehrs- bzw. strafrechtliche Auffälligkeiten* 46,4% 3,8% 49,8% 2.920 3,5%
5.2 Alkohol + BtM/Medikamente** 54,0% 3,3% 42,8% 1.476 1,8%
5.3 allgemeine Verkehrs- + sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten 54,1% 0,9% 45,0% 1.626 1,9%
5.4 BtM/Medikamente + allgemeine Verkehrsauffälligkeiten** 52,5% 3,4% 44,1% 1.897 2,3%
5.5 sonstige Mehrfachfragestellungen 48,9% 1,8% 49,3% 1.546 1,8%
6 §§ 10 und 11 FeV (Mindestalter) 93,7%   6,3% 3.847 4,6%
7 Bewerber um eine Fahrlehrererlaubnis und Fahrlehrerüberwachung 66,7%   33,3% 48 0,1%
8 sonstige Anlässe 48,3%   51,7% 513 0,6%
9 Gesamtsumme 56,0% 4,6% 39,4% 84.017 100%
* Alkohol-Fragestellung gesamt 50,8% 7,3% 41,9% 32.299 38,4%
** BtM-Fragestellungen gesamt 55,7% 5,3% 39,1% 27.566 32,8%
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)          
Anlassgruppe geeignet Kursempfehlung nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) ungeeignet Summe Anteil
1.1 körperliche und geistige Mängel 69,5%   30,5% 318 0,4%
1.2 neurologisch-psychiatrische Mängel 45,0%   55,0% 80 0,1%
1.3 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung 30,7%   69,3% 153 0,2%
2.1 Verkehrsauffälligkeiten   59,3% 0,1% 40,6% 13.050 15,5%
2.2 Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten 57,2% 0,1% 42,7% 2.971 3,5%
3.1 Alkohol erstmalig * 53,2% 8,5% 38,3% 21.923 26,1%
3.2 Alkohol wiederholt 45,4% 5,4% 49,2% 7.456 8,9%
4 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige ** 56,0% 5,5% 38,4% 24.193 28,8%
5.1 Alkohol + allgemeine Verkehrs- bzw. strafrechtliche Auffälligkeiten* 46,4% 3,8% 49,8% 2.920 3,5%
5.2 Alkohol + BtM/Medikamente** 54,0% 3,3% 42,8% 1.476 1,8%
5.3 allgemeine Verkehrs- + sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten 54,1% 0,9% 45,0% 1.626 1,9%
5.4 BtM/Medikamente + allgemeine Verkehrsauffälligkeiten** 52,5% 3,4% 44,1% 1.897 2,3%
5.5 sonstige Mehrfachfragestellungen 48,9% 1,8% 49,3% 1.546 1,8%
6 §§ 10 und 11 FeV (Mindestalter) 93,7%   6,3% 3.847 4,6%
7 Bewerber um eine Fahrlehrererlaubnis und Fahrlehrerüberwachung 66,7%   33,3% 48 0,1%
8 sonstige Anlässe 48,3%   51,7% 513 0,6%
9 Gesamtsumme 56,0% 4,6% 39,4% 84.017 100%
* Alkohol-Fragestellung gesamt 50,8% 7,3% 41,9% 32.299 38,4%
** BtM-Fragestellungen gesamt 55,7% 5,3% 39,1% 27.566 32,8%
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)          

Gefährdet der Fahrer unter Alkoholeinfluss zudem den Straßenverkehr, gibt es schon ab 0,3 Promille Blutalkohol-Konzentration eine empfindliche Strafe: Drei Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe machen klar, wie ernst der Gesetzgeber so einen Verstoß nimmt. Die Geld- oder Freiheitsstraße ist beim Erreichen der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) noch mal deutlich höher, hinzu kommt eine MPU bereits beim ersten Verstoß.

Umfrage

13750 Mal abgestimmt
Soll die Bundesregierung den Verkauf von Cannabis legalisieren?
Ja - die Entkriminalisierung von weichen Drogen ist überfällig.
Nein - psychoaktive Substanzen sollte es nur beim Arzt geben.

Fazit

Das im Cannabis enthaltene THC ist eine psychoaktive Substanz, die die Wahrnehmungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen des Konsumenten verändert. Aus diesem Grunde ist die Kombination von Kiffen mit anschließendem Autofahren nicht ratsam – und bereits ab einem niedrigen THC-Gehalt im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Da selbst Gelegenheits-Kiffer (maximal ein Konsum pro Woche) diesen niedrigen Wert oft schon nach einem Joint überschreiten, ist, anders als bei Alkohol, rein rechtlich eine legale Kombination von Cannabis-Konsum und Autofahren kaum möglich.

Das Überschreiten von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum zieht eine saftige Strafe nach sich: Beim ersten Mal sind 500 Euro Bußgeld zu entrichten, es gibt zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg. Außerdem muss der Betroffene eine MPU bestehen, was häufig nicht gelingt – dann behält die Behörde die Fahrerlaubnis weiter ein.

Auch wenn die Bundesregierung die Legalisierung des Verkaufs von Cannabis an Erwachsene auf den Weg bringt und sich Händler sowie Landwirte bereits auf einen erhöhten Bedarf an THC-haltigen Produkten einstellen, heißt dies noch lange nicht, dass man unter dem Einfluss von THC Auto fahren darf – § 24 a Straßenverkehrsgesetz ist in dieser Hinsicht eindeutig und es gibt keine Anzeichen, dass die Bundesregierung dieses Gesetz im Zuge ihrer Cannabis-Legalisierungsbemühungen ändern wird. Allerdings gibt es Forderungen von Cannabis-Aktivisten, die Ordnungswidrigkeits-Grenzwerte deutlich anzuheben.

Wie beim Alkoholkonsum gilt auch beim Genuss von Cannabis: Wer die Finger komplett davon lässt, fährt am sichersten Auto und gefährdet am wenigsten andere und sich selbst. Außerdem ist er selbst bei unverschuldeten Unfällen auf der sicheren Seite – erwischen Polizisten nämlich jemanden mit mehr als 1,0 Nanogramm THC in einem Milliliter Blutserum (Promille), melden sie das der Fahrerlaubnisbehörde – und dann ist der Führerschein unabhängig davon weg, ob derjenige tatsächlich ein Auto gefahren hat. Die Zahl solcher Anzeigen könnte immerhin im Zuge der Legalisierung von Cannabis sinken – warum sollte man jemanden auf Cannabis-Konsum untersuchen, wenn das erlaubt ist?

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