Mit der zum Jahresbeginn 2026 eingeführten Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride hat der Bund die Förderung elektrifizierter Fahrzeuge neu aufgelegt. Wer die staatliche Unterstützung beantragen möchte, stößt dabei jedoch auf eine digitale Voraussetzung, die für viele Verbraucher zunächst zur Hürde werden kann: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und setzt eine Identifizierung über die sogenannte Bund-ID voraus.
Bund-ID und Elster
Die Bund-ID ist das zentrale Nutzerkonto für digitale Behördendienstleistungen in Deutschland. Über dieses Konto können sich Bürger gegenüber staatlichen Stellen online ausweisen und Anträge elektronisch einreichen. Für die neue Fahrzeugförderung genügt dabei nicht jede Form der Registrierung. Nach Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine digitale Authentifizierung mit erhöhtem Vertrauensniveau erforderlich. Möglich ist dies beispielsweise über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über ein ELSTER-Konto.
Für viele Antragsteller stellt diese Voraussetzung eine zusätzliche Hürde dar. Wer die Online-Ausweisfunktion bislang nicht aktiviert hat oder keinen ELSTER-Zugang nutzt, muss zunächst die technischen Voraussetzungen schaffen. Dazu gehören unter anderem die Ausweis-App, ein NFC-fähiges Smartphone sowie die persönliche PIN des Personalausweises. Auch die Einrichtung eines Bund-ID-Kontos selbst ist für manche Nutzer Neuland.
Tatsächlich bedeutet das Fehlen einer eigenen Bund-ID jedoch nicht automatisch den Ausschluss von der Förderung. Das BAFA hat inzwischen klargestellt, dass Förderanträge auch durch bevollmächtigte Dritte eingereicht werden können. Diese Möglichkeit betrifft sowohl Privatpersonen als auch Autohändler.
Förderantrag direkt im Autohaus
Nach Angaben der Behörde kann sich beispielsweise ein Autohaus mit seinem Unternehmenskonto oder einem ELSTER-Zertifikat im Förderportal anmelden. Alternativ kann auch ein Verkaufsberater seine persönliche Bund-ID für die Anmeldung nutzen. Anschließend werden die Daten des Kunden erfasst und der Förderantrag im Auftrag des Fahrzeugkäufers eingereicht. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vollmacht des Kunden. Diese Vollmacht muss dem Förderantrag beigefügt werden.
Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) hat über diese Klarstellung des BAFA informiert. Der VAD sieht deshalb eine aktive Rolle der Händler bei der Antragstellung. Gegenüber auto motor und sport sagte VAD-Präsident Burkhard Weller: "Wir werden den Antrag auf Wunsch für sie ausfüllen."
Für die Förderung selbst gelten verschiedene Einkommens- und Familiengrenzen. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die seit dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid erstmals zugelassen haben und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Förderhöhe liegt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiensituation zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Neben dem Kauf werden auch Leasingverträge berücksichtigt.
Starke Nachfrage
Wie groß das Interesse an der neuen Förderung ist, zeigen die ersten Zahlen aus Berlin. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums gingen zwischen dem 19. und 26. Mai rund 33.000 Förderanträge ein. Das teilte das Bundesumweltministerium auf Anfrage von auto motor und sport mit. Knapp 91 Prozent entfielen auf batterieelektrische Fahrzeuge, während der verbleibende Anteil auf Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender verteilt war.
Die Einkommensstruktur der Antragsteller deutet auf eine breite Nutzung der Förderung in den unteren und mittleren Einkommensgruppen hin. Rund 47 Prozent der Antragsteller verfügten über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro. Weitere knapp 23 Prozent lagen zwischen 45.000 und 60.000 Euro. Damit verfügten fast 70 Prozent der Antragsteller über ein Einkommen von weniger als 60.000 Euro.












