Der Landkreis stellt den Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis in einer entsprechenden Bekanntmachung auf seine Internetseite. Mit vollständigem Namen und dem Geburtsdatum des Mannes genannt. Der Betroffene wird darin informiert, dass ihm die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird.
Führerschein muss innerhalb von drei Tagen abgegeben werden
"Der Führerschein ist innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim abzugeben", heißt es dort. Kommt er dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro. Warum dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen wurde, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Der ungewöhnliche Teil des Falls ist deshalb weniger der Entzug selbst als der Weg, auf dem die Behörde den Bescheid zustellt.
Normalerweise werden solche Verwaltungsakte dem Betroffenen direkt zugestellt. In diesem Fall war das jedoch nicht möglich. Kreissprecher Andreas Bonin erklärte gegenüber dem "Nordkurier", der Mann sei "unbekannten Aufenthalts". Der amtliche Bescheid habe deshalb nicht an eine Anschrift zugestellt werden können.

Screenshot der öffentlichen Bekanntmachung zum Führerschein-Entzug. Wir haben den Namen des Betroffenen unkenntlich gemacht.
Öffentliche Zustellung ist gesetzlich vorgesehen
Für solche Fälle sieht das Verwaltungszustellungsgesetz die sogenannte öffentliche Zustellung vor. Nach Paragraf 10 Verwaltungszustellungsgesetz kann ein Dokument öffentlich zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Damit kann eine Behörde ein Verwaltungsverfahren auch dann fortsetzen, wenn der Adressat nicht erreichbar ist. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die ansonsten übliche persönliche beziehungsweise postalische Zustellung.
Der Landkreis weist in seiner Bekanntmachung entsprechend darauf hin, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird. Damit werden auch die mit dem Bescheid verbundenen Fristen in Gang gesetzt. Nach Ablauf der gesetzlichen Zustellungsfrist gilt das Dokument als zugestellt, selbst wenn der Betroffene die Veröffentlichung tatsächlich nicht gesehen hat. So heißt es: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim ... erhoben werden."
Name und Geburtsdatum stehen öffentlich im Internet
Bemerkenswert ist dabei, dass der Landkreis zur Identifizierung des Betroffenen dessen vollständigen Namen und Geburtsdatum veröffentlicht. Damit soll eindeutig erkennbar sein, an wen sich die öffentliche Zustellung richtet.
Gibt der 24-Jährige seinen Führerschein nicht ab, bedeutet das nicht, dass er weiterhin Kraftfahrzeuge fahren darf. Entscheidend ist die Fahrerlaubnis. Wird der 24-Jährige von der Polizei kontrolliert, können die Beamten überprüfen, ob trotz des vorgezeigten Führerscheins eine Fahrerlaubnis besteht.
Wer trotzdem fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.











