Der Zürcher Kantonsrat hat am 29.6.2026 die Herabstufung der Autobahn nahe der deutschen Grenze beschlossen. Künftig verschwindet auch die Bezeichnung A50, damit die Straße nicht länger als Autobahn ausgewiesen wird.
Der Beschluss ist ungewöhnlich. Während vielerorts über den Neu- oder Ausbau von Autobahnen diskutiert wird, wird in der Schweiz erstmals seit langer Zeit eine bestehende Autobahn aufgrund ihres tatsächlichen Verkehrsaufkommens zurückgestuft.
Verkehr reicht nicht aus
Nach Angaben des Kantons Zürich nutzen den Abschnitt täglich weniger als 14.000 Fahrzeuge. Damit liegt die Verkehrsbelastung deutlich unter der vieler anderer Hauptverkehrsstraßen im Kanton.
Nur wenige Kilometer entfernt zeigt sich ein anderes Bild. Auf dem Abschnitt der A51 zwischen Bülach Nord und dem neuen Kreisel Chrüzstrasse werden durchschnittlich rund 28.000 Fahrzeuge pro Tag gezählt. Dort hält der Kanton den vierspurigen Ausbau weiterhin für notwendig. Nach Einschätzung des Kantons unterscheiden sich beide Straßen deutlich hinsichtlich ihrer Funktion. Während die A50 vergleichsweise wenig genutzt wird, gilt die Nord-Süd-Verbindung über die A51 regelmäßig als stauanfällig und entsprechend stärker belastet.
Mit der Herabstufung soll die bisher vierspurige Straße künftig auf zwei Fahrstreifen reduziert werden. Die dadurch frei werdenden Flächen sollen künftig unter anderem als Fruchtfolge- und Ausgleichsflächen dienen. Solche Flächen werden für spätere Infrastrukturvorhaben sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen benötigt und gelten im Kanton als knapp.
Kleine Autobahn mit besonderer Geschichte
Die A50 entstand Ende der 1970er Jahre als erstes Teilstück einer geplanten Straßenverbindung zwischen Winterthur und Basel. Auch eine spätere Anbindung an die deutsche A98 wurde zeitweise geprüft, beide Vorhaben wurden jedoch aufgegeben, sodass die Strecke über Jahrzehnte ohne Anschluss blieb.
Mit einer Länge von lediglich 3,7 Kilometern gehört die A50 zu den kürzesten Autobahnen der Schweiz. Sie verläuft als Umfahrung von Glattfelden zwischen Zweidlen und dem neuen Kreisel Chrüzstrasse und wird vom Kanton Zürich betrieben. Anders als die Nationalautobahnen war sie zudem nicht vignettenpflichtig, weil sie als kantonale Autobahn eingestuft war. Nach der Herabstufung soll auf dem Abschnitt künftig statt Tempo 120 nur noch Tempo 80 gelten.












