VW siegt gegen Autohändler: Schicksal der ID.6 CROZZ ist besiegelt

VW siegt gegen Autohändler
Schicksal der VW ID.6 CROZZ ist besiegelt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 14.04.2026
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Im Mittelpunkt standen 22 Fahrzeuge des Modells ID.6 CROZZ, die ohne Zustimmung des Herstellers nach Deutschland gelangten und hier verkauft werden sollten. Nach dem Urteil droht den beschlagnahmten Fahrzeugen die Vernichtung.

Die Entscheidung betrifft ein Teilurteil vom 19.03.2026. Das Verfahren gegen einen beteiligten Händler ist wegen eines Insolvenzverfahrens derzeit unterbrochen. Gegen das Urteil kann noch vorgegangen werden, es ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Falls und Ablauf seit 2023

Ausgangspunkt war ein Angebot eines Berliner Autohändlers Anfang 2023. Über eine Onlineplattform wurden mehrere Fahrzeuge des Typs ID.6 beworben, ein Elektro-SUV, der ausschließlich für den chinesischen Markt entwickelt wurde. Weitere Fahrzeuge standen bei einem kooperierenden Händler.

Der Konzern Volkswagen ging juristisch gegen beide Unternehmen vor. Bereits im Februar und März 2023 erließ das Gericht einstweilige Verfügungen. Diese untersagten unter anderem die Nutzung der Marken und verpflichteten zur Herausgabe der Fahrzeuge. Insgesamt 22 Autos wurden daraufhin beschlagnahmt und eingelagert.

Markenrecht und fehlende Zustimmung entscheidend

Im Zentrum der Entscheidung steht das Marken- und Designrecht. Das Gericht stellte fest, dass die Fahrzeuge nicht mit Zustimmung des Herstellers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden. Damit greift der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht.

Dieser Grundsatz würde den Weiterverkauf erlauben, wenn ein Produkt bereits rechtmäßig im europäischen Markt verkauft worden wäre. Da dies hier nicht der Fall war, liegt laut Gericht eine Verletzung der Markenrechte vor. Betroffen sind unter anderem die Kennzeichen "VW im Kreis" sowie die Modellbezeichnungen der ID-Reihe.

Stellungnahme von Volkswagen

Volkswagen begrüßt die Entscheidung des Landgericht Hamburg. Volkswagen möchte Kundinnen und Kunden vor schweren Risiken und Nachteilen durch nicht autorisierte, illegale Fahrzeugimporte schützen. Der ID. 6 wird von Volkswagen in Europa nicht angeboten. Die unrechtmäßig importierten Fahrzeuge können in Europa von Volkswagen Partnern weder gewartet oder repariert werden, noch sind Ersatzteile für diese Fahrzeuge erhältlich. Die in China produzierten und verkauften ID. Modelle entsprechen nicht den europäischen Zulassungsvorschriften. Sie unterscheiden sich technisch deutlich von den Versionen für den europäischen Markt. Dies betrifft beispielsweise das Hochvolt-Batteriesystem, wesentliche Teile der Fahrzeugsoftware und auch das Entertainmentsystem. Zudem fehlen in der EU vorgeschriebene Funktionen wie das automatische Notrufsystem eCall.

Es liegt eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte des Marken- und Designrechts von Volkswagen durch die Beklagten vor. Mangels eines milderen Mittels verlangte Volkswagen die Vernichtung der Fahrzeuge, die das Gericht nun auch entschieden hat. Eine Rückführung der Fahrzeuge nach China ist aufgrund der dortigen Gesetzgebung nicht möglich.

Die Verschrottung und das Recycling der Fahrzeuge erfolgen durch einen spezialisierten Unternehmer, der die Wertstoffe auffängt und der Wiederverwertung zuführt. Das Gericht hat den Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Vernichtung der Fahrzeuge zulässig

Neben dem Verkaufsverbot sprach das Gericht auch einen Anspruch auf Herausgabe und Vernichtung der Fahrzeuge zu. Eine Entfernung der Markenkennzeichen wurde als praktisch nicht umsetzbar bewertet. Begründet wird dies mit der tiefen Integration der Marken in Fahrzeugstruktur und Software.

Auch eine Rückführung nach China wurde nicht als geeignete Alternative angesehen. Das Gericht verweist dabei auf das Verschulden des beteiligten Händlers, der im internationalen Fahrzeughandel tätig ist und die rechtlichen Risiken hätte erkennen müssen.

Weitere Ansprüche und offene Punkte

Zusätzlich bestätigte das Gericht Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz dem Grunde nach. Nicht stattgegeben wurde hingegen Forderungen zu bereits angefallenen Lagerkosten von rund 530.000 Euro sowie zukünftigen Kosten für Verwahrung und Vernichtung. Diese könnten über ein separates Kostenverfahren geltend gemacht werden.

Eine von der Beklagtenseite angestrebte Aussetzung des Verfahrens wurde abgelehnt. Auch eine Widerklage zur Löschung der Marke ID.6 wird getrennt in einem anderen Verfahren behandelt.

Auswirkungen für Händler und Käufer

Parallelimporte von Fahrzeugen aus Drittstaaten können rechtliche Risiken mit sich bringen. Maßgeblich ist nicht allein die technische Zulassung oder die Verzollung, sondern ob der Hersteller dem Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum zugestimmt hat.

Für Käufer ergeben sich daraus mögliche Einschränkungen im Betrieb. Fahrzeuge, die nicht für den europäischen Markt vorgesehen sind, können Abweichungen bei Software, Servicezugang und Ersatzteilversorgung aufweisen. Auch nachträgliche rechtliche Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Fazit