Werke, Jobs, VW-Gesetz: Erste Details zum VW-Spar-Hammer durchgesickert

Werke, Jobs, VW-Gesetz
Erste Details zum VW-Spar-Hammer durchgesickert

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.07.2026
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Dem Bericht zufolge soll die Fahrzeugproduktion zunächst in den Werken Zwickau und Emden im Jahr 2031 auslaufen. Das Nutzfahrzeugwerk Hannover soll 2032 folgen, das Audi-Werk Neckarsulm zwei Jahre später. – also 2034

Von den vier Standorten wären rund 40.000 Beschäftigte betroffen. Darüber hinaus soll Volkswagen bis zum Jahr 2030 konzernweit 50.000 Arbeitsplätze abbauen. Ob und in welcher Form diese Maßnahmen umgesetzt werden, ist derzeit offen. Nach Angaben des "Spiegel" hatte der Vorstand dem Aufsichtsrat bisher Szenarien vorgestellt, bei denen ein Produktionsauslauf erst ab 2032 vorgesehen war. Der nun diskutierte Zeitplan würde den Umbau des Konzerns beschleunigen. Volkswagen hat den Bericht nicht kommentiert.

Investitionen sollen um 45 Milliarden Euro sinken

Teil des Plans ist laut dem Bericht auch eine deutliche Kürzung der Investitionen. Für den Zeitraum von 2027 bis 2031 soll das Investitionsvolumen von bisher 180 auf 135 Milliarden Euro sinken. Das entspricht einer Verringerung um 45 Milliarden Euro.

Mit dem Sparkurs soll die operative Rendite der Kernmarke Volkswagen bis zum Jahr 2030 auf neun Prozent steigen. Im ersten Quartal 2026 lag sie bei 3,3 Prozent.

Als wesentliche Belastungsfaktoren gelten der Absatzrückgang in China, der zunehmende Wettbewerb durch chinesische Hersteller wie BYD sowie die US-Autozölle, die den Konzern laut "Spiegel" jährlich mit rund fünf Milliarden Euro belasten sollen. Gleichzeitig investiert Volkswagen weiterhin sowohl in Elektromobilität als auch in Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Produktion könnte nach Osteuropa verlagert werden

Nach den Informationen aus den Aufsichtsratskreisen sollen künftig mehr Modelle in kostengünstigeren Werken außerhalb Deutschlands gefertigt werden. Genannt werden unter anderem der Volkswagen-Standort Bratislava in der Slowakei sowie das Audi-Werk Győr in Ungarn.

Für die frei werdenden deutschen Standorte werden verschiedene Nachnutzungen geprüft. Als eine mögliche Option nennt der "Spiegel" einen Verkauf an Unternehmen aus der Rüstungsindustrie. Entscheidungen dazu gibt es bisher nicht.

Umbau könnte Einfluss Niedersachsens verändern

Neben den Sparmaßnahmen soll auch die Konzernstruktur verändert werden. Dem Bericht zufolge könnte die Marke Volkswagen künftig als eigenständige Tochtergesellschaft unter dem Konzerndach geführt werden, ähnlich wie Audi oder Škoda. Auch die interne Zuliefersparte "Komponente" könnte organisatorisch als eigene Einheit aufgestellt werden.

Dadurch könnte der besondere Einfluss des Landes Niedersachsen auf wichtige Unternehmensentscheidungen sinken.

Niedersachsen und das VW-GesetzDas Volkswagen-Gesetz regelt seit 1960 die besonderen Eigentums- und Mitbestimmungsverhältnisse bei Volkswagen. Es begrenzt die Stimmrechte einzelner Aktionäre faktisch und sichert dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von rund 20 Prozent eine Sperrminorität bei wichtigen Unternehmensentscheidungen, für die mehr als 80 Prozent Zustimmung erforderlich sind.

Dadurch kann Niedersachsen grundlegende Beschlüsse wie Satzungsänderungen, Fusionen oder die Schließung von Werken mit beeinflussen oder blockieren. Das Gesetz soll den Einfluss des Landes auf den Konzern erhalten und gilt als Besonderheit unter den großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland.

Im Aufsichtsrat wird Widerstand erwartet

Mit einer schnellen Zustimmung zu den Vorschlägen wird nicht gerechnet. Widerstand dürfte sowohl von der Arbeitnehmerseite als auch vom Land Niedersachsen kommen. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hatte sich bereits mehrfach gegen Werksschließungen ausgesprochen. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sowie seine Stellvertreterin Julia Willie Hamburg (Grüne) hatten entsprechende Pläne zuletzt abgelehnt.

Nach Angaben des "Spiegel" wurde bereits im Präsidium des Aufsichtsrats intensiv über den Wortlaut einer möglichen Beschlussvorlage beraten. Dass es bereits dort zu schwierigen Verhandlungen gekommen sein soll, gilt als Hinweis auf erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Gremiums.

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