"Bei dem elektronischen Verkehrszeichen aus zwei rot gekreuzten Schrägbalken handelt es sich um ein sogenanntes Dauerlichtzeichen gemäß Paragraph 37 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sobald es aufleuchtet, darf der betroffene Fahrstreifen nicht mehr benutzt werden", sagt Verkehrsrechtsanwältin Melanie Leier von Geblitzt.de.
Die elektronischen Fahrstreifensignale kommen vor allem auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen zum Einsatz. Sie werden unter anderem bei Unfällen, Baustellen, Pannenfahrzeugen, Tunnelstörungen oder anderen Gefahrenlagen eingesetzt, um den Verkehr frühzeitig auf freie Fahrstreifen zu lenken und Einsatzkräfte sowie andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Gelber Pfeil kündigt die Sperrung an
In vielen Fällen wird eine bevorstehende Fahrstreifensperrung bereits einige hundert Meter vorher angekündigt. Dann erscheint über der Fahrbahn ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil. Er fordert Autofahrer auf, rechtzeitig auf den benachbarten Fahrstreifen zu wechseln, bevor anschließend das rote X den Fahrstreifen sperrt.
"Unmittelbar ab dem roten X darf der Fahrstreifen nicht mehr befahren werden. Können Fahrer die Spur wegen Kolonnenverkehr oder Ähnlichem nicht direkt wechseln, müssen sie im Zweifel stehen bleiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass keine zusätzlichen Gefahren geschaffen werden und zügig die Gelegenheit gesucht werden muss, die Fahrspur zu wechseln. Fahren sie trotz rotem X weiter, ist dies in etwa vergleichbar mit dem Überfahren einer roten Ampel", erklärt Leier.
Ein gesondertes Verkehrszeichen, das die Sperrung ausdrücklich wieder aufhebt, gibt es nicht. Sie endet erst, wenn das rote X erlischt oder durch ein anderes Lichtzeichen ersetzt wird. Häufig wird der Fahrstreifen anschließend durch einen nach unten gerichteten grünen Pfeil wieder freigegeben.
Welche Strafen drohen
Die Missachtung eines roten X wird nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog mit mindestens 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Deutlich teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein Sachschaden entsteht.
"Sollten zusätzlich andere Personen durch das Verhalten gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Falle einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld sogar auf 240 Euro", sagt Leier.
Verstöße kommen immer wieder vor
Dass Autofahrer gesperrte Fahrstreifen trotzdem weiter nutzen, zeigen immer wieder Kontrollen der Polizei. So wurden in den vergangenen Jahren bei Überwachungsmaßnahmen an Autobahnen mehrfach innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Verstöße festgestellt. Nach Einschätzung von Verkehrsexperten wird die Bedeutung des roten X häufig unterschätzt, obwohl es sich um ein verbindliches Verkehrszeichen handelt.












