Zwischen dem Autobahnkreuz Erfurt und der Anschlussstelle Erfurt-West musste der rechte Fahrstreifen in Richtung Dresden während der Bergungsarbeiten gesperrt werden. Erst gegen 16:30 Uhr konnte die Sperrung wieder aufgehoben werden.
Nach Angaben der Autobahnpolizeiinspektion Thüringen war der 60 Jahre alte Fahrer auf dem Weg zu einem Abladeort für Bioabfälle. Die Zufahrt erfolgt über einen Wirtschaftsweg entlang der Autobahn. Diesen verfehlte der Fahrer jedoch.
Navi führt Sattelzug auf den Grünstreifen
Statt auf den Wirtschaftsweg lotste das Navigationsgerät den Sattelzug auf den Grünstreifen neben der Richtungsfahrbahn Dresden. Der Lastwagen legte dort nach Angaben der Polizei rund 300 Meter zurück und verursachte dabei einen Flurschaden.
Als der Fahrer den Irrtum bemerkte, versuchte er zu wenden. Dabei geriet der Sattelzug auf die Bankette und blieb stecken. Eine Weiterfahrt war nicht mehr möglich.
Für die Bergung sperrte die Autobahnmeisterei den rechten Fahrstreifen gegen 11:30 Uhr. Neben der Autobahnmeisterei Erfurt waren die Freiwillige Feuerwehr Neudietendorf, die Autobahnpolizeiinspektion Thüringen sowie ein Abschleppunternehmen im Einsatz. Nach rund fünf Stunden war das Fahrzeug geborgen und die Fahrspur wieder frei.
Was ist eine Bankette?Eine Bankette ist der befestigte Randstreifen direkt neben der Fahrbahn, meist zwischen Asphalt und Böschung oder Grünstreifen. Sie gehört in der Regel nicht zur normalen Fahrfläche und ist oft schmaler und weniger tragfähig als die Fahrbahn. Banketten dienen unter anderem dazu, die Fahrbahnkante zu stabilisieren und Wasser abzuleiten. Wenn schwere Fahrzeuge darauf geraten, können sie einsinken oder abrutschen, besonders bei weichem Untergrund.
Mögliche rechtliche Folgen
Ein Navigationsgerät entbindet Fahrer nicht von ihrer Pflicht, die Streckenführung selbst zu überprüfen. Wer den Anweisungen eines Navis folgt, bleibt dennoch für sein Fahrzeug verantwortlich.
Im vorliegenden Fall kommt neben den Kosten für die Bergung auch Schadenersatz für den beschädigten Grünstreifen infrage. Zudem kann das Befahren von nicht für den Verkehr freigegebenen Flächen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Welche Maßnahmen im konkreten Fall ergriffen werden, hat die Autobahnpolizei bisher nicht mitgeteilt.





