Das Bundeskartellamt hat Geldbußen von insgesamt 11,9 Millionen Euro gegen den Reifenimporteur Maxxis International GmbH, die Großhändler Best4Tires Berlin und Reifen Müller sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt. Nach Auffassung der Behörde haben die Unternehmen über Jahre hinweg den Preiswettbewerb beim Verkauf von Reifen der Marken Maxxis und CST eingeschränkt. Die Bußgeldbescheide sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Anti-Günstig-Vereinbarung
Für Autofahrer ist der zugrunde liegende Vorwurf nicht ganz einfach zu erfassen. Tatsächlich geht es um einen Mechanismus, der sich unmittelbar auf die Reifenpreise auswirken kann: Üblicherweise entscheidet jeder Händler selbst, zu welchem Preis er seine Ware verkauft. Gerade im Internet konkurrieren zahlreiche Anbieter miteinander. Wer günstiger anbietet, kann mehr Kunden gewinnen, eine recht banale Erkenntnis.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts soll genau dieser Wettbewerb im Reifenhandel eingeschränkt worden sein. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Margengarantievereinbarungen. Dabei sicherte Maxxis einzelnen Großhändlern ab Ende 2015 eine bestimmte Gewinnspanne pro verkauftem Reifen zu. Solche Vereinbarungen sind nicht grundsätzlich verboten. Problematisch werden sie nach Auffassung der Behörde jedoch dann, wenn sie gleichzeitig Einfluss auf die Verkaufspreise nehmen und Händler dadurch nicht mehr frei entscheiden können, wie günstig sie ihre Produkte anbieten.
Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts bestand zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung, dass die Großhändler ihre Reifen nicht besonders aggressiv (also preisgünstig) vermarkten sollten. Statt als besonders günstige Anbieter aufzutreten, sollten sie ihre Preise eher zurückhaltend gestalten. In den folgenden Jahren wurden ähnliche Vereinbarungen mit weiteren Großhändlern abgeschlossen.
Preisüberwachung online
Parallel dazu soll Maxxis ein System aufgebaut haben, mit dem die Preisentwicklung laufend beobachtet wurde. Grundlage waren zwar offiziell unverbindliche Preisempfehlungen. Gleichzeitig wurden jedoch die tatsächlichen Verkaufspreise überwacht. Vor allem auf der Handelsplattform Tyre24 konnten Unternehmen damals nicht nur ihre eigenen Angebote einstellen, sondern auch als Käufer auftreten. Dadurch war es möglich, Preise und Lagerbestände anderer Händler nahezu in Echtzeit einzusehen.
Nach Darstellung des Bundeskartellamts griff Maxxis ein, wenn Verkaufspreise aus Sicht des Unternehmens zu niedrig waren. Juristisch spricht die Behörde von einer "Preismoderation". Gemeint ist damit, dass Händler dazu bewegt werden sollten, ihre Preise nicht weiter zu senken. Für Verbraucher bedeutet ein solcher Mechanismus, dass der übliche Preiswettbewerb abgeschwächt werden kann. Fällt der Konkurrenzdruck geringer aus, sinkt auch der Anreiz für Händler, mit besonders günstigen Angeboten um Kunden zu werben.
Kronzeuge löst Verfahren aus
Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Hinweis eines weiteren Reifengroßhändlers, der im Rahmen der sogenannten Kronzeugenregelung mit den Behörden kooperierte. Solche Hinweise spielen im Kartellrecht häufig eine wichtige Rolle, weil Preisabsprachen oder ähnliche Praktiken von außen oft nur schwer nachweisbar sind. Nach Angaben des Bundeskartellamts beendete Maxxis das System der Preismoderation nach Einleitung des Verfahrens. Die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen wurden im Juli 2024 gekündigt. Bei der Höhe der Geldbußen berücksichtigte die Behörde, dass Maxxis und Best4Tires Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperierten. Maxxis und Reifen Müller stimmten zudem einer vereinfachten Verfahrensbeendigung zu. Das bedeutet nicht automatisch ein Schuldeingeständnis, sondern verkürzt das Verfahren und wird bei der Bemessung der Geldbuße regelmäßig berücksichtigt.












