Die EU-Kommission plant eine neue Regelung für technische Fahrzeugprüfungen innerhalb Europas. Künftig sollen Autofahrer ihre Hauptuntersuchung unter bestimmten Bedingungen auch in anderen EU-Staaten durchführen lassen können. Vorgesehen ist allerdings keine vollständige Anerkennung aller europäischen Prüfsysteme. Stattdessen soll es nur eine zeitlich begrenzte Übergangslösung geben.
Vorläufige Prüfbescheinigung statt kompletter Auslands-HU
Nach den bisherigen EU-Plänen könnten deutsche Autofahrer ihre Fahrzeuge künftig beispielsweise in Spanien, Frankreich oder Italien prüfen lassen, wenn sie sich dort vorübergehend länger aufhalten.
Die Prüfung würde dabei nicht den regulären deutschen TÜV ersetzen. Stattdessen soll eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt werden. Anschließend müsste wieder die normale Hauptuntersuchung in Deutschland erfolgen.
Gedacht ist das Modell unter anderem für:
- Wohnmobilfahrer
- Langzeiturlauber
- Überwinterer
- Menschen mit Ferienhaus im Ausland
- berufliche Aufenthalte innerhalb der EU
Die deutsche Zulassung und die deutschen Kennzeichen würden dabei bestehen bleiben.
Deutsche HU-Plakette sorgt im Ausland immer wieder für Probleme
Gerade bei längeren Aufenthalten außerhalb Deutschlands geraten Autofahrer regelmäßig in Konflikt mit den deutschen HU-Fristen. Läuft die Plakette ab, drohen spätestens bei Kontrollen oder Unfällen Schwierigkeiten.
Zwar können auch Polizeibehörden im Ausland erkennen, ob eine deutsche TÜV-Plakette abgelaufen ist. Die kleine runde Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung. Besonders in Nachbarländern mit vielen deutschen Fahrzeugen kennen Behörden dieses System meist problemlos. Allerdings handelt es sich bei einer abgelaufenen deutschen Hauptuntersuchung zunächst um einen Verstoß gegen deutsches Zulassungsrecht. Viele Staaten ahnden das deshalb nicht automatisch so streng wie deutsche Behörden.
Trotzdem kann es Probleme geben:
- bei Verkehrskontrollen
- nach Unfällen
- bei technischen Mängeln
- oder bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Vor allem Länder wie Spanien achten teilweise darauf, ob Fahrzeuge dauerhaft vor Ort genutzt werden und eigentlich lokal zugelassen werden müssten.
Große Unterschiede zwischen den europäischen Prüfsystemen
Ein Hauptgrund für die vorsichtige EU-Lösung sind die erheblichen Unterschiede zwischen den nationalen Prüfsystemen. In Deutschland müssen Neuwagen erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung, danach alle zwei Jahre.
In Spanien erfolgt die erste ITV-Prüfung erst nach vier Jahren. Ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren wird dort allerdings jährlich geprüft. Frankreich setzt ebenfalls auf ein anderes Modell. Dort erfolgt der sogenannte "Contrôle Technique" erstmals nach vier Jahren und anschließend alle zwei Jahre. Österreich prüft ältere Fahrzeuge deutlich häufiger. Dort gilt die sogenannte "3-2-1-Regel". Nach drei Jahren folgt die erste Prüfung, nach weiteren zwei Jahren die nächste und danach jedes Jahr.
Hinzu kommen Unterschiede bei:
- Prüfumfang
- Abgasmessungen
- Kontrolltiefe
- Organisation der Prüfstellen
- nationalen Vorschriften
Genau deshalb plant die EU ausdrücklich keine vollständige gegenseitige Anerkennung aller technischen Prüfungen.
Kein europaweiter "TÜV-Tourismus"
Die EU-Kommission will jedoch verhindern, dass Autofahrer gezielt Länder mit möglicherweise günstigeren oder weniger strengen Prüfungen auswählen. Deshalb bleibt die geplante Auslands-HU zeitlich begrenzt. Sie soll vor allem praktische Probleme bei längeren Aufenthalten lösen und keine dauerhafte Alternative zum nationalen Prüfsystem schaffen.
Schon heute existiert innerhalb der EU lediglich eine eingeschränkte gegenseitige Anerkennung technischer Prüfungen. Diese betrifft vor allem Fahrzeuge, die dauerhaft in ein anderes EU-Land umgemeldet werden.
Beispielsweise kann eine noch gültige spanische Prüfung berücksichtigt werden, wenn ein Fahrzeug später in Deutschland zugelassen wird. Für normale deutsche HU-Termine gilt das bisher jedoch nicht.
So geht es weiter
Die Vorschläge sind noch nicht endgültig beschlossen. Nach der Zustimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments folgen nun weitere Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten.
Erst danach entscheidet das Europäische Parlament endgültig über die neuen Regeln.












