Streit um A5 Cabrio nach Ehe-Aus: Mann "entführt" Hochzeitsgeschenk

Streit um A5 Cabrio nach Ehe-Aus
Mann „entführt“ Hochzeitsgeschenk

ArtikeldatumVeröffentlicht am 15.05.2026
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auto, motor und sport Leserwahl 2013: Kategorie H Carbrios - Audi A5 Cabrio
Foto: MotorPresseStuttgart

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied im April 2026, dass der Unternehmer, der das Fahrzeug ursprünglich gekauft hatte, das Modell an seine getrenntlebende Frau herausgeben muss. Nach Auffassung der Richter handelte es sich um ein Hochzeitsgeschenk.

Übergabe am Strand

Der Fall begann mit einer symbolischen Übergabe am Strand einer Tropeninsel. Dort überreichte der Mann seiner späteren Ehefrau während der Hochzeitsfeier die in Geschenkpapier eingewickelten Kennzeichen des Cabriolets. Nach der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde die Frau in die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) eingetragen und erhielt bei der Abholung des Fahrzeugs aus dem Autohaus einen Schlüssel.

Gekauft worden war das Audi A5 Cabrio zuvor über die Firma des Mannes. Auch nach der Hochzeit liefen laut Gericht teilweise weiterhin Steuer- und Benzinkosten über das Unternehmen. Genau darauf stützte sich später die Argumentation des Unternehmers. Er sah den Audi nicht als Geschenk, sondern lediglich als Fahrzeug zur gemeinsamen Nutzung.

Ehemann "entführt" Audi

Nach dem Scheitern der Ehe eskalierte der Streit. Als die Frau den Audi in eine Werkstatt brachte, holte der Mann das Cabrio mit seinem Zweitschlüssel dort ab und verweigerte anschließend die Rückgabe. Die Frau zog daraufhin vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte sich auf ihre Seite. Ausschlaggebend war aus Sicht der Richter die Gesamtschau der Umstände. Dazu gehörten die Übergabe der Kennzeichen bei der Hochzeit, die spätere Umschreibung der Fahrzeugpapiere sowie Aussagen von Hochzeitsgästen. Mehrere Zeugen bestätigten laut Gericht, dass der Audi A5 Cabrio von dem Paar selbst als Hochzeitsgeschenk bezeichnet worden sei.

Cabrio ist Haushaltsgegenstand

Das Gericht sah darin eine stillschweigende Einigung über den Eigentumsübergang. Dass der Mann weiterhin einen Zweitschlüssel besaß oder laufende Kosten teilweise über die Firma bezahlt wurden, ändere daran nichts.

Interessant ist auch die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs. Die Richter stuften das Cabrio als sogenannten Haushaltsgegenstand ein, weil es ursprünglich zur gemeinsamen Nutzung des Ehepaars angeschafft worden war. Während der Ehe habe deshalb auch ein gemeinsames Nutzungsrecht bestanden. Mit der Trennung sei dieses Recht des Mannes jedoch entfallen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.04.2026 ist rechtskräftig. Das Aktenzeichen lautet 11 UF 940/25.

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