Die CDU-/SPD-Bundesregierung will die Pflicht zur grünen Umweltplakette für Elektroautos mit E-Kennzeichen abschaffen. Die Änderung ist Teil des zweiten Entlastungskabinetts, das Bürger und Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung um rund 600 Millionen Euro jährlich entlasten soll.
Umweltzonen und Luftqualitätsgrenzwerte bleiben unverändert. Künftig soll das E-Kennzeichen als Nachweis für die Einfahrt in Umweltzonen ausreichen. Dafür ist eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgesehen.
Plakettenkauf soll entfallen
Für Halter von Elektroautos bedeutet die Änderung vor allem, dass sie künftig keine grüne Umweltplakette mehr kaufen und an der Windschutzscheibe anbringen müssen. Auch nach einem Kennzeichenwechsel wäre keine neue Plakette mehr erforderlich. Die Kosten für eine Umweltplakette liegen je nach Ausgabestelle derzeit meist zwischen fünf und 20 Euro.
An den Einfahrtsregeln für die Umweltzonen in Deutschland ändert sich dagegen nichts. Die Plakettenpflicht entfällt ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, weil diese den Fahrzeugstatus bereits amtlich ausweisen.
Warum gibt es die Umweltplakette?
Die grüne Umweltplakette wurde zum 1.3.2007 mit der Einführung der ersten Umweltzonen eingeführt. Grundlage ist die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV). Ziel war es, Fahrzeuge mit höheren Feinstaubemissionen aus besonders belasteten Innenstädten fernzuhalten und so die Luftqualität zu verbessern.
Heute verfügen nahezu alle modernen Benziner, Diesel und Elektroautos über eine grüne Umweltplakette. Mit der geplanten Änderung würde erstmals eine Fahrzeuggruppe vollständig von der Pflicht befreit, den Aufkleber an der Windschutzscheibe anzubringen.

Die grüne Umweltplakette prangt an jedem Auto seit 2007. Künftig soll für Pkw mit E-Kennzeichen die Pflicht entfallen.
Teil des Entlastungskabinetts
Die Abschaffung der Plakettenpflicht ist eine von mehr als zehn Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts. Weitere Vorhaben betreffen unter anderem vereinfachte Genehmigungsverfahren, weniger Berichtspflichten, digitale Angebote im Gesundheitswesen sowie Erleichterungen im Arbeits- und Verkehrsbereich.





