Sehtest, Sprachen, Prüfung: Was sich ab sofort beim Lkw-Führerschein ändert

Sehtest, Sprachen, Prüfung
Was sich ab sofort beim Lkw-Führerschein ändert

ArtikeldatumVeröffentlicht am 18.08.2026
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Lkw Führerschein Berufskraftfahrer
Foto: Stadtratte via Getty Images

Grundlage ist eine am 17.8.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung. Für angehende Berufskraftfahrer ändert sich vor allem die Prüfung. Wer die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation absolviert, kann die abschließende IHK-Prüfung jetzt neben Deutsch auch auf Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch oder Ukrainisch ablegen. Der vorgeschriebene Unterricht bleibt bestehen und muss vor der Prüfung gegenüber der IHK nachgewiesen werden.

Praktische Prüfung wird kürzer

Daneben gibt es die reguläre Grundqualifikation. Bei diesem Weg wird nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch geprüft. Hier verkürzt die Bundesregierung die Fahrprüfung von 120 auf 90 Minuten. Der Teil "Bewältigung kritischer Situationen" entfällt vollständig.

Damit betreffen die beiden Änderungen unterschiedliche Wege zur Berufskraftfahrerqualifikation. Bei der beschleunigten Grundqualifikation geht es vor allem um die neuen Prüfungssprachen, bei der regulären Grundqualifikation um eine kürzere praktische Prüfung.

Wer bereits eine Qualifikation für den Güter- oder Personenverkehr besitzt und in den jeweils anderen Bereich wechseln möchte, muss ebenfalls nicht die gesamte Prüfung wiederholen. Geprüft werden nur die Teile, die für die neue Fahrzeugart erforderlich sind.

Ausländische Führerscheine werden leichter umgeschrieben

Neu sind auch die Regeln für mehrere ausländische Führerscheine. Die Ukraine und Montenegro werden in die entsprechende Staatenliste der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen. Für die erfassten Klassen ist damit grundsätzlich eine Umschreibung ohne erneute theoretische und praktische Führerscheinprüfung möglich. Auch die Bestimmungen für Albanien, Kosovo und Israel werden angepasst.

Bei ukrainischen Führerscheinen gibt es eine Besonderheit. Wurden die Klassen C oder D ohne vorherige Klasse B erteilt, müssen für die deutsche Klasse B weiterhin die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Bei Lkw- und Busführerscheinen bleiben außerdem die deutschen Anforderungen an Eignung und Sehvermögen bestehen.

Die Umschreibung eines Lkw- oder Busführerscheins reicht zudem nicht automatisch für eine gewerbliche Tätigkeit. Die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation muss weiterhin vorhanden sein.

Sehtest jetzt auch vom Optiker

Einfacher wird außerdem der Sehnachweis für Lkw- und Busfahrer. Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beantragt oder verlängert, muss weiterhin sein Sehvermögen untersuchen lassen. Die vorgeschriebene Bescheinigung kann jetzt aber auch ein Augenoptikerbetrieb ausstellen.

Untersucht werden unter anderem Sehschärfe, Farbensehen, Dämmerungssehen, Gesichtsfeld und räumliches Sehen. Falls die Anforderungen nicht erfüllt werden, kann weiterhin eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung notwendig sein. Die Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 95?Die Schlüsselzahl 95 weist nach, dass ein Lkw- oder Busfahrer die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation besitzt. Sie ist keine eigene Fahrerlaubnis, sondern ein zusätzlicher Nachweis für gewerblich eingesetzte Fahrer. In Deutschland wird dieser Nachweis inzwischen grundsätzlich über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) geführt.

Weitere Änderung bei der Schlüsselzahl 95

Für Berufskraftfahrer aus Nicht-EU-Staaten wird außerdem der Nachweis ihrer Qualifikation einfacher. Muss die Schlüsselzahl 95 in die Fahrerbescheinigung eingetragen werden, kann die Behörde die vorhandene Berufskraftfahrerqualifikation künftig auch direkt im Berufskraftfahrerqualifikationsregister überprüfen. Ein gesonderter Nachweis muss dann nicht mehr vorgelegt werden.

Fazit