Ab dem 29.11.2026 müssen neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die Euro-7-Vorgaben erfüllen. Das betrifft ausschließlich Modelle mit neuer Typgenehmigung. Für Autokäufer wichtig, spätestens ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie erstmals Fahrzeuge mit dieser neuen Technik. Natürlich können auch Autos, die bereits zugelassen sind oder eine bestehende aktuelle geltende Abgasnorm haben, weiterhin verkauft werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Es gibt keine Nachrüstpflicht und keine neuen Einschränkungen im Betrieb.
Messung wird ausgeweitet, Grenzwerte bleiben weitgehend stabil
Die Grenzwerte für klassische Abgase wie Stickoxide ändern sich bei Pkw kaum. Die wesentliche Neuerung liegt in der Messung.
Partikel werden künftig ab einer Größe von 10 Nanometern erfasst. Bisher lag die Grenze bei 23 Nanometern und galt nur für bestimmte Benzinmotoren. Diese Regel wird nun auf alle Ottomotoren ausgeweitet. Zusätzlich werden auch Verdunstungsemissionen bei Benzinmotoren strenger begrenzt. Der Grenzwert sinkt von 2,0 auf 1,5 Gramm pro Test.
Zusätzlich müssen Fahrzeuge ihre Emissionen im realen Fahrbetrieb überwachen. Die Kontrolle erfolgt nicht mehr ausschließlich im Labor. Die Einhaltung der Vorgaben muss über eine längere Lebensdauer nachgewiesen werden. Für Pkw gilt eine verpflichtende Dauerhaltbarkeit von bis zu 160.000 Kilometern beziehungsweise acht Jahren. Perspektivisch wird ein erweiterter Bereich bis 200.000 Kilometer berücksichtigt.
Bremsen und Reifen rücken in den Fokus
Erstmals werden auch Partikel reguliert, die nicht aus dem Auspuff stammen. Dazu gehören Emissionen aus Bremsen und Reifen. Für die Bremsen gilt: Die Partikelmasse-Grenzwerte unterscheiden sich nach Antriebsart, ab 2035 soll ein einheitlicher Grenzwert unabhängig von der Antriebsart gelten. Ab 2030 soll zusätzlich ein Partikelzahl-Grenzwert festgeschrieben werden, der noch zu definieren ist.
Partikel, die durch Reifenabrieb entstehen, werden künftig ebenfalls begrenzt. Das genaue Prüfverfahren soll in einer neuen UN-Regelung festgelegt werden. Konkrete Grenzwerte stehen noch aus.
Neue Vorgaben für Elektroautos
Euro 7 legt erstmals verbindliche Anforderungen für die Haltbarkeit von Batterien fest. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität erhalten bleiben. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent.
Zusätzlich wird ein digitaler Fahrzeugpass eingeführt. Er enthält Angaben zu Verbrauch, Reichweite und Batteriezustand. Die Daten sollen nicht nur bei der Zulassung, sondern auch im Betrieb für Fahrzeughalter abrufbar sein. Ein verpflichtender Kältetest bei minus sieben Grad soll die Vergleichbarkeit von Reichweiten verbessern.
2027 stellt den Markt um
Am 29.11.2027 endet dann die Übergangsphase von Euro 7. Ab diesem Datum dürfen nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden, die die Euro-7-Vorgaben erfüllen. Neuwagen ohne entsprechende Euro-7-Typgenehmigung können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erstmals zugelassen werden. Damit verändert sich das Angebot im Handel deutlich. Modelle ohne entsprechende Technik verschwinden aus dem Neuwagenprogramm. Gleichzeitig steigt der technische Aufwand bei neuen Fahrzeugen.
Vor dem Stichtag kann es zu verstärkten Verkaufsaktionen kommen. Hersteller und Händler bringen bestehende Modelle in den Markt, um Lagerbestände abzubauen. Dazu gehören auch Tageszulassungen.












