Neues Überwachungssystem ab sofort Pflicht: Warum Autos jetzt ständig ihre Fahrer filmen

Neues Überwachungssystem ADDW ab sofort Pflicht
Warum Autos jetzt ständig ihre Fahrer filmen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 18.07.2026
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07/2026 Fahrer-Überachungssystem Fahrerablenkungswarnsystem ADDW
Foto: ams/KI-generiertes Bild

Seit dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der Europäischen Union mit einem sogenannten Advanced Driver Distraction Warning-System (ADDW) ausgestattet sein. Für neu entwickelte Fahrzeugtypen galt die Vorschrift bereits seit dem 7. Juli 2024, seit diesem Sommer betrifft sie sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge. Ziel ist es, Unfälle durch Ablenkung des Fahrers zu reduzieren. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass ein erheblicher Teil aller Verkehrsunfälle auf mangelnde Aufmerksamkeit am Steuer zurückzuführen ist.

Seit Juli 2026 Pflicht für alle neuen Autos

Dagegen helfen soll ein Fahrerüberwachungssystem, das erkennt, ob der Blick des Fahrers über längere Zeit von der Fahrbahn abgewendet wird. Anders als vielfach angenommen, schreibt die EU dabei keine bestimmte Kameratechnik vor. Die Verordnung beschreibt lediglich die Funktion des Systems und die Anforderungen an dessen Leistung. In der Praxis setzen die Hersteller nahezu ausschließlich auf Infrarotkameras im Bereich des Innenspiegels oder des Kombiinstruments. Sie erfassen Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen und werten diese in Echtzeit aus.

Die Vorgaben der EU sind dabei sehr detailliert. Das System muss sich spätestens ab 20 km/h automatisch einschalten. Schaut der Fahrer bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h länger als 3,5 Sekunden in einen als kritisch definierten Bereich des Innenraums, muss eine Warnung erfolgen. Zwischen 20 und 50 km/h beträgt dieser Zeitraum sechs Sekunden. Die Verordnung definiert dafür geometrisch exakt, welche Bereiche des Innenraums als unkritisch gelten und welche als Ablenkung bewertet werden. Ein kurzer Blick auf Instrumente oder Spiegel soll ebenso wenig eine Warnung auslösen wie normale Kontrollblicke auf die Straße. Erst wenn der Fahrer über längere Zeit beispielsweise auf sein Smartphone, in den Fußraum oder auf den Beifahrersitz blickt, muss das System eingreifen.

Die Warnung erfolgt zunächst optisch und anschließend zusätzlich akustisch oder haptisch zum Beispiel über ein "rüttelndes" Lenkrad. Hersteller dürfen die Warnungen anpassen und beispielsweise bei wiederholter Ablenkung deutlicher warnen. Gleichzeitig verlangt die Verordnung ausdrücklich, Fehlwarnungen unter realen Fahrbedingungen möglichst gering zu halten.

ADDW ist erst der Anfang

Die aktuelle Regelung stellt nach den Vorstellungen der EU lediglich die erste Ausbaustufe dar. Bereits bis Juli 2027 sollen weitergehende Anforderungen entwickelt werden. Genannt werden unter anderem die Erkennung kurzer, wiederholter Ablenkungen, die Bewertung kognitiver Ablenkung, etwa wenn der Fahrer zwar auf die Straße blickt, gedanklich aber nicht aufmerksam ist, sowie die Berücksichtigung von Körperbewegungen wie dem Blick nach hinten. Außerdem sollen technische Möglichkeiten untersucht werden, Ablenkungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Wie diese nächste Generation konkret aussehen wird, ist bislang offen.

Technisch unterscheiden sich die Lösungen der Hersteller bereits heute. Viele Systeme arbeiten mit einer Infrarotkamera und speziellen Bildprozessoren, die Gesichtsmerkmale, Augen und Kopfposition erkennen. Andere kombinieren diese Informationen mit Daten aus Lenkwinkel-, Spurhalte- oder Assistenzsystemen. Die eigentliche Bildauswertung erfolgt dabei auf einem Steuergerät im Fahrzeug. Eine Internetverbindung ist für die Funktion nicht erforderlich.

Datenschutzbedenken berechtigt?

Besonders kontrovers wird das System in sozialen Netzwerken diskutiert. Kritiker sprechen von einer Innenraumüberwachung und befürchten den Einstieg in eine dauerhafte Kontrolle der Autofahrer. Teilweise wird behauptet, künftig würden Behörden oder Hersteller jede Fahrt aufzeichnen. Andere sehen die Technik als Grundlage für spätere Sanktionen oder automatische Bußgelder.

Ein Teil dieser Sorgen beruht auf nachvollziehbaren Überlegungen. Tatsächlich blickt erstmals ein System dauerhaft in den Innenraum des Fahrzeugs. Damit entsteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, weit mehr Informationen über den Fahrer zu erfassen als bislang. Hinzu kommt, dass moderne Fahrzeuge zunehmend vernetzt sind und Softwarefunktionen nachträglich erweitert werden können. Wer sich Gedanken darüber macht, welche Daten ein Fahrzeug bereits jetzt und erst recht in der Zukunft erfassen könnte, ist damit nicht unbedingt ein "Verschwörungs-Theoretiker".

Keine Identifizierung

Die heute geltenden Vorschriften setzen der Überwachung allerdings enge Grenzen. Die EU-Verordnung verbietet beispielsweise ausdrücklich, das System zur Identifizierung einer Person zu verwenden. Biometrische personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden. Im Klartext: Das ADDW-System darf nicht feststellen, wer genau gerade das Auto benutzt.

Die Kamera darf zwar Bilder erfassen, diese dienen jedoch ausschließlich der unmittelbaren Auswertung der Blickrichtung. Die für den Betrieb benötigten Daten dürfen nur innerhalb eines geschlossenen Systems verarbeitet werden. Eine dauerhafte Speicherung von Videomaterial oder ein fortlaufendes Videoarchiv sieht die Verordnung nicht vor. Ebenso wenig enthält sie eine Rechtsgrundlage dafür, Bilddaten an Fahrzeughersteller, Behörden oder andere Stellen zu übertragen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass überhaupt keine Bilder entstehen. Damit die Blickrichtung bestimmt werden kann, verarbeitet das System zwangsläufig Kamerabilder. Diese werden jedoch nach dem derzeitigen Stand unmittelbar ausgewertet und nicht in einem dauerhaften Speicher abgelegt. Das unterscheidet ADDW von klassischen Dashcams oder Videoaufzeichnungen.

Keine Auswertung durch Hersteller

Auch die Frage nach dem Zugriff Dritter lässt sich zumindest zum aktuellen Stand relativ eindeutig beantworten. Nach den geltenden Vorschriften dürfen die Daten nicht dauerhaft gespeichert und daher grundsätzlich auch nicht nachträglich ausgelesen werden. Weder eine Fernabfrage durch den Hersteller noch ein Zugriff der Polizei nach einem Unfall sind vorgesehen.

Abschalten lässt sich das System grundsätzlich. Die Verordnung schreibt sogar vor, dass entweder die Warnungen oder das gesamte System deaktiviert werden können. Allerdings muss ADDW nach jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch wieder aktiv sein. Wer die Kamera dauerhaft abklebt oder anders manipuliert, bekommt eine Fehlermeldung. Damit reiht sich ADDW in die bereits früher eingeführten Assistenzssysteme wie die Spurverlassens-Warnung oder die Tempolimit-Überwachung ein, die zwar nach jedem Neustart aktiv sind, aber abgeschaltet werden können.

Zukunft ungewiss

Und das Fazit? Die derzeitige EU-Regelung zum ADDW-System ist deutlich restriktiver, als viele Diskussionen in sozialen Netzwerken vermuten lassen. Sie enthält klare Datenschutzvorgaben und begrenzt die Verarbeitung der Kameradaten auf die unmittelbare Funktion des Assistenzsystems. Gleichzeitig schafft sie allerdings die technische Basis für eine weitergehende, dauerhafte Fahrerüberwachung im Fahrzeug. Welche zusätzlichen Funktionen daraus in den kommenden Jahren entstehen könnten, ist dabei offen. Die Diskussion über den Datenschutz dürfte deshalb gerade erst beginnen.

Fazit