Polizei stellt überfülltes Auto: So viele Personen passen in einen BMW

Polizei stellt überfülltes Auto
So viele Personen passen in einen BMW

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.06.2026
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Polizei BMW Überladen
Foto: KI generiertes Bild

Der BMW wurde am Samstagabend (20.6.2026) auf der Landesstraße 723 bei Hockenheim von der Polizei gestoppt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim hatte sich ein Verkehrsteilnehmer gegen 19:30 Uhr gemeldet, dem das Fahrzeug und seine ungewöhnliche Besetzung aufgefallen waren.

Eine Streife konnte den Pkw kurze Zeit später anhalten und kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass sich neben dem 52-jährigen Fahrer weitere 13 Personen im Fahrzeug befanden. Insgesamt waren sieben Erwachsene und sieben Kinder in dem BMW unterwegs.

Kinder ohne Kindersitze

Der Fahrer konnte für keines der sieben Kinder einen vorgeschriebenen Kindersitz vorweisen. Zudem waren sie nicht mit Sicherheitsgurten gesichert. Die Beamten belehrten den Mann über die festgestellten Verstöße. Zu den Vorwürfen machte er keine Angaben.

Besonders problematisch war dabei nicht nur die fehlende Sicherung der Kinder. Fahrzeuge sind für eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen und die damit verbundenen Rückhaltesysteme ausgelegt. Sicherheitsgurte, Kopfstützen und Sitze können ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn jede Person einen vorgesehenen Platz nutzt. Bei einer derart hohen Überbelegung steigt das Verletzungsrisiko bei einem Unfall oder einer Notbremsung erheblich.

Hinzu kommt, dass ein Fahrzeug durch zusätzliche Insassen deutlich stärker belastet wird. Je nach Körpergewicht der Mitfahrer können mehrere hundert Kilogramm zusätzlich auf Fahrwerk, Reifen und Bremsen wirken. Dadurch verändern sich unter anderem Bremsweg, Fahrverhalten und Fahrzeugstabilität.

Bußgeld und Punkt in Flensburg möglich

Gegen den 52-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wird die Beförderung mehrerer Kinder ohne vorgeschriebene Sicherung mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

Ob aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahl von Insassen weitere Verstöße berücksichtigt werden, ist bislang nicht bekannt. Die Polizei machte hierzu zunächst keine näheren Angaben. Fest steht jedoch, dass die Fahrt in der festgestellten Besetzung nicht fortgesetzt werden durfte.

Fazit