Besonders relevant sind die längere Verjährungsfrist bei Bußgeldverfahren, neue Regeln gegen den Punktehandel und der verstärkte Einsatz digitaler Parkkontrollen. Auch für Neuwagenkäufer sowie Fahrer von Transportern im grenzüberschreitenden Verkehr ändern sich Vorschriften.
Bußgeldverfahren können künftig länger verfolgt werden
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ab dem 1.7.2026 wird die Verjährungsfrist für viele Bußgeldverfahren von bisher drei auf sechs Monate verlängert.
Für Autofahrer bedeutet das, dass Behörden deutlich mehr Zeit haben, Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zu verfolgen. Wer geblitzt wird, kann daher auch noch Monate später einen Bußgeldbescheid erhalten. Die Änderung soll den Behörden mehr Spielraum bei der Bearbeitung von Verfahren geben und verhindern, dass Verfahren allein wegen Zeitablaufs eingestellt werden müssen.
Neue Regeln gegen den Punktehandel
Ebenfalls zum 1.7.2026 treten neue Vorschriften gegen den sogenannten Punktehandel in Kraft. Dabei übernehmen andere Personen gegen Bezahlung die Verantwortung für Verkehrsverstöße, um den eigentlichen Fahrer vor Punkten in Flensburg oder Fahrverboten zu schützen. Solche Geschäftsmodelle geraten künftig stärker in den Fokus.
Für Anbieter, Vermittler oder organisierte Täuschungen können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Scan-Cars sollen Falschparker schneller erfassen
Städte und Kommunen erhalten zunehmend die Möglichkeit, digitale Kontrollfahrzeuge einzusetzen. Diese sogenannten Scan-Cars erfassen während der Fahrt Kennzeichen parkender Fahrzeuge und gleichen sie mit digitalen Parkberechtigungen oder Bewohnerparkausweisen ab. Dadurch können Parkverstöße deutlich schneller erkannt werden als bei herkömmlichen Kontrollen zu Fuß.
Für Autofahrer steigt damit die Wahrscheinlichkeit, bei nicht bezahlten Parkgebühren oder fehlenden Berechtigungen erfasst zu werden.
Neue Fahrtenschreiber-Pflicht für viele Transporter
Ab dem 1.7.2026 gilt zudem eine neue Vorschrift für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr. Betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Sie müssen künftig bei internationalen gewerblichen Fahrten mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein.
Privat genutzte Fahrzeuge fallen nicht unter diese Regelung. Relevant ist die Änderung vor allem für Handwerksbetriebe, Kurierdienste und kleinere Transportunternehmen.
Neue Assistenzsysteme für Neuwagen
Kurz nach dem Stichtag folgt eine weitere wichtige Änderung auf europäischer Ebene. Ab dem 7.7.2026 müssen neu zugelassene Pkw zusätzliche Sicherheitssysteme an Bord haben. Dazu gehören unter anderem erweiterte Notbremsfunktionen, zusätzliche Schutzsysteme für Fußgänger und Radfahrer sowie weitere Fahrerassistenzsysteme.
Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Die Vorschriften gelten ausschließlich für neue Fahrzeugzulassungen.
Italien führt Entschädigung bei langen Baustellen-Staus ein
Für Urlauber in Italien gibt es ebenfalls eine Neuerung. Auf bestimmten Autobahnabschnitten können Reisende unter Voraussetzungen eine teilweise Rückerstattung der Maut erhalten, wenn sie wegen Baustellen erhebliche Verzögerungen hinnehmen müssen. Das neue System wurde bereits vor Beginn der Sommerreisezeit eingeführt.
Die Erstattung ist an konkrete Bedingungen geknüpft und gilt nicht automatisch für jede Verzögerung.





